AGB Tonstudio

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Tonstudio)                                                                       Stand: 01.01.2024

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages. Mit Unterzeichnung eines Vertrages bestätigt der Kunde, diese Vertragsbedingungen als Bestandteil des Tonstudio- Dienstleistungsvertrages zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

 

Auftragsbedingungen

  1. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich (E-Mails werden anerkannt) und ist erst nach Vertragsunterzeichnung verbindlich.
  2. Auf­traggeber ist, wer die Durchführung des Auf­trags schriftlich veranlasst hat, auch wenn der Rechnungsempfänger ein Dritter ist. Es besteht für den Auf­tragnehmer keine Ver­pflichtung, die Befugnis zur Auftragserteilung des Auftraggebers zu über­prüfen.
  3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden außer Kraft gesetzt.
  4. Der Auftrag kann maximal bis zu vierzehn Tagen vor Produktionsbeginn vom Kunden storniert werden. Da es sich bei allen unseren Tonstudio-Dienstleistungen um sogenannte „Build-to-order“-Dienstleistungen handelt, gilt für jeden unserer Kunden ein eingeschränktes Widerrufsrecht. Bei Produktionsaufträgen, die eine Bearbeitung von Audiomaterial voraussetzen, wozu beispielsweise Editing, Composing, Mixing, Mastering, etc. gehören, erlischt das Widerrufsrecht mit Bearbeitungsbeginn gem. § 355 Abs. 2 BGB neue Fassung, da es sich hierbei um Aufträge nach Maß handelt. Eine Bearbeitung beginnt mit dem Laden der kundeneigenen Audiofiles in die auftragsnehmereigene DAW.

 

Gebühren

  1. Nach Auftragserteilung und vor Produktionsbeginn ist die Hälfte des im Dienstleistungsvertrages aufgeführten Betrags als Anzahlung in bar oder per Banküberweisung auf das geschäftseigene Konto zu entrichten. Der Eingang der Anzahlung wird durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt kann die in Auftrag gegebene Produktion frühestens beginnen. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung, ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer gem. §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Diese muss vor der Aushändigung der in Auftrag gegebenen Produktion beglichen werden. Offene Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen an den Auftragnehmer zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass kein Produkt an einen Kunden ausgeliefert werden kann, bevor eine Begleichung des gesamten Rechnungsbetrages erfolgt ist.
  2. Bei Dienstleistungen die nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden, liegt der Beweis der geleisteten Arbeitsstunden beim Auftragnehmer. Für eine Arbeitszeit-Dokumentation benutzt Audio Engineering Hannover ein VST-PlugIn (4U-Project-Time der HOFA GmbH) in der eigenen DAW, um den zeitlichen Ablauf einer Dienstleistung zu dokumentieren.
  3. Für den Versand von physischen Datenträgern (CD´s, USB-Sticks, sonstige Datenträger) inkl. Produktionsunterlagen über den Postweg, können zusätzliche Kosten (siehe Dienstleistungsvertrag) anfallen.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, das Endprodukt der von ihm in Auftrag gegebenen Dienstleistung innerhalb von 7 Werktagen zu überprüfen. Mängel und Beschädigungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Nach Meldung außerhalb der 7 Werktage werden die Kosten zur Beseitigung der Mängel dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierfür anfallende Dienstleistungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen, wie in Absatz 3 beschrieben, zu entrichten.

 

Haftung und Rechtsanspruch

  1. Der Auftragnehmer erfüllt die Vertragsbedingungen, welche mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden vollständig zum zugesicherten Datum. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Fertigstellung seitens des Auftragnehmers durch technische Ausfälle, oder durch das Verantworten von Dritten (Anmietung eines externen Tonstudios, etc.) kann der Auftragnehmer nicht verantwortlich gemacht werden. Der Nachweis des Ausfalls liegt beim Auftragnehmer. Dieser haftet maximal bis zur Höhe des vollen Betrages, welcher im Dienstleistungsvertrag aufgeführt ist. Wenn keine besonderen Preis Vereinbarungen ge­troffen wer­den, gelten die am Abliefe­rungstag gültigen Listen­preise des Auftrag­nehmers als verein­bart. Preise und Preislisten werden auf Anfrage ausgehändigt. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen gewünschten Fertigstellungstermin, sofern dieser nicht vom Auftragnehmer zugesichert wurde.
  3. Funktionsmängel, Beschädigungen und unerwünschte Klangeigenschaften sind nach Erhalt schriftlich festzuhalten und innerhalb von 7 Tagen an den Auftragsnehmer weiterzuleiten. Nicht festgestellte Schäden bzw. spätere Reklamationen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei unterlassener Geltendmachung der Reklamationen innerhalb von 7 Tagen, bestätigt der Auftraggeber automatisch die Schadensfreiheit! Korrekturen an einer Produktion können nach Ablauf der Frist gegen Aufpreis vorgenommen werden (siehe Absatz 8).
  4. Einige Dienstleistungen beinhalten kostenlose Korrekturwünsche, welche in den jeweiligen Dienstleistungsverträgen niedergeschrieben sind. Hierfür erkundigen Sie sich bitte ausführlich über die Leistungsbedingungen der jeweiligen Dienstleistung. Grundlegende Produktionsänderungen zum Beispiel im Arrangement, in der Instrumentierung oder in spektralen Eigenschaften gelten nicht als kostenlose Korrekturwünsche, sondern werden wie ein neuer Auftrag behandelt.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich über sämtliche Upload-Voraussetzungen bei Online-Dienstleistern oder Labels im Vorfeld zu erkundigen. Für fehlgeschlagene Uploads auf Online-Portalen oder abgewiesene Daten-Files von Labels haftet allein der Auftraggeber. Für Format-Änderungen eines Auftrages nach Bearbeitungsende können für den Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. Welche Daten-Formate standardmäßig bei einer Dienstleistung ausgehändigt werden, entnehmen Sie bitte den Leistungsbedingungen der jeweiligen Dienstleistung.
  6. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller Gesetzte und Bestimmungen verpflichtet. Werden geschützte Werke, Musik oder Spra­che zur Weiterverarbeitung in Auftrag gegeben, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter, dem Auf­traggeber. Der Auftrag­nehmer ist nicht ver­pflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt eingereichter Dateien gegen gesetzli­che Vorschriften verstößt. Im Falle eines Gesetzesmissbrauchs haftet allein der Auf­traggeber für alle daraus entstehen­den Nachteile und Schäden.
  7. Für Ton und Text, der im Rahmen des Auftrags durch den Auftraggeber eingereicht wird, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte beim Auftragnehmer, bis eine vollständige Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag erfolgt ist, entsprechendes gilt für das Eigentum am gelieferten Material. Abweichendes bestimmt sich bei einer gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung zwischen den beiden Vertragsparteien.
  8. Es wird keine Haftung für die Benutzung bzw. unsachgemäße Benutzung durch den Auftraggeber oder Dritte des vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Endprodukts und der daraus resultierenden Schäden an technischen Geräten, anderweitigen Gegenständen und Personen übernommen.
  9. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem vom Auftragnehmer abgeschlossenen Bearbeitungsprozess eigenständig vorzunehmen oder diese in Auftrag zu geben. Eine Weiterverarbeitung für einen weiteren Schritt im Produktionsablauf, darf hingegen eigenständig erfolgen, bzw. bei einem anderen Dienstleister in Auftrag gegeben werden. Einschränkungen des Vervielfältigungsrechts ergeben sich nicht.
  10. Vor jegli­cher Veröffentlichung von Werken, bei denen der Auftragnehmer mitgewirkt hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Aushändigung des Ton- oder Bildmaterials. Bei Veröffentlichung des Endproduktes ist die ausgeführte Dienstleistung unter Angabe des Firmennamens des Auftragnehmers immer schriftlich zu dokumentieren.

 

Dienstleistungsbedingungen

  1. Wir sorgen durch den Upload/Download Ihrer Audiodateien auf unseren SSL verschlüsselten Server für eine hohe Sicherheit Ihrer Dateien. Jedoch ist der Datentransfer auf eigene Gefahr.
  2. Wir räumen uns das Recht ein, von jedem Material, das bei uns bearbeitet wurde, eine Sicherungskopie herzustellen und diese auch als Referenz zu benutzen.
  3. Sämtliche Sicherungskopien von abgeschlossenen Produktionen werden für mindestens sechs Monate aufbewahrt. Danach kann das Speichermedium gelöscht werden. Ansprüche auf diese Kopien bestehen nach Ablauf dieser Frist nicht mehr.

 

Sonstiges

  1. Einzelne ungültige oder ungültig werdende Punkte dieses Vertrages berühren nicht dessen Gesamtgültigkeit.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Vereinbarungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Technische und Preisliche Änderungen sind vorbehalten.
  3. Gerichtsstand und Er­füllungsort ist Hannover.
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